Seit dem Steuerreformgesetz 2009 können ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen einen sozialversicherungs- und steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von EUR 500,- pro Jahr gewähren. Per 29.7.2013 wurde dieser Betrag rückwirkend mit 1.1.2013 auf EUR 1.000,-pro Jahr und Kind erhöht.
Die Situation
Kinderbetreuung ist eine kostspielige Angelegenheit. Das gilt sowohl für öffentliche als auch private Kinderbetreuung, will man sein Kind gut aufgehoben wissen. Familienfreundliche ArbeitgeberInnen können Eltern nicht nur etwa durch flexible Arbeitszeiten unterstützen, sondern unter anderem auch durch eine finanzielle Unterstützungsleistung zur Kinderbetreuung. Rückwirkend mit 1.1.2013 können ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen EUR 1.000,- pro Jahr und Kind für Kinderbetreuung steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.
Wer ist begünstigt?
Davon profitieren können alle MitarbeiterInnen, deren Kinder unter 10 Jahre alt sind und denen für mehr als 6 Monate im Jahr der Kinderabsatzbetrag zusteht. Eine doppelte Auszahlung an beide Elternteile ist nicht zulässig. Das Kind / die Kinder dürfen zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dem/der ArbeitgeberIn gegenüber sind die Sozialversicherungsdaten des Kindes, der Nachweis über das Zustehen des Kinderabsatzbetrages und eine Erklärung, dass nicht von anderer Stelle bzw. der/die Partner/in gleichzeitig einen solchen Zuschuss bezieht, beizubringen.
Was bedeutet das für den/die ArbeitgeberIn?
Die Auszahlung muss entweder direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgen oder aber kann in Form von Gutscheinen (analog Essensbons) erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Gutscheine nur in der Kinderbetreuungseinrichtung einzulösen sind.
Die Zuwendung ist entweder allen MitarbeiterInnen oder bestimmten Gruppen von MitarbeiterInnen zu gewähren, um steuerfrei zu sein. Für den/die ArbeitgeberIn ist der Zuschuss eine Betriebsausgabe. Für die ArbeitnehmerInnen scheint dieser am Lohnzettel unter „Sonstige steuerfreie Bezüge“ auf.
Handlungsempfehlung
Eine finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung zeichnet in besonderem Maße familienfreundliche ArbeitgeberInnen aus, da sie sich bewusst sein, welche finanzielle Belastung mit der Kinderbetreuung einher geht. Eine einfache Möglichkeit, den MitarbeiterInnen eine solche Zuwendung angedeihen zu lassen, sind Gutscheine für Kinderbetreuung, wie sie etwa Edenred oder Sodexo anbieten. Diese können in mehreren hunderten Einrichtungen eingelöst werden und stiften somit Eltern großen Nutzen!