Bereits seits Jahresbeginn 2014 bestehen in Österreich die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Damit können pflegende Mitarbeiter_innen eine Freistellung bis zu drei Monaten zur Wahrnehmung dieser Verpflichtungen bekommen und während der Zeit das sogenannte Pflegekarenzgeld beziehen.Immer mehr Betriebe greifen das Thema Pflege aktiv auf und bieten ihren Mitarbeiter_innen Informationen und Unterstützung an. Und sogar das GEWINN Magazin berichtet in seiner Oktober Ausgabe groß vom oft übersehenen Thema der Pflege. Zeit, einen Check zumachen, wie es um die Pflegekarenz und -teilzeit in Österreich aussieht und was Unternehmen hier tun können.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit – derzeit noch verhalten angenommen
Seit der Einführung am 1.1.2014 bis zum Halbjahr 2014 haben in Österreich in Summe 672 Menschen Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit (75 davon) beantragt. Der Run ist also noch nicht ausgebrochen, jedoch sind dies bereits mehr Anträge aus auf Familienhsopizkarenz im ganzen Jahr 2013 gestelt wurden.
Noch nicht alle Betriebe haben sich mit dem Thema auseinander gesetzt. Vor allem ist die Gewährung einer Pflegekarenz ja freiwillig, weshalb es ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber braucht. Gerade diese Freiwilligkeit ist auch der größte Kritikpunkt aus Sicht der Betroffenen. Trotzdem ist aber mit einer steigenden Zahl in den kommenden Jahren zu rechnen.
Die MERKUR Pflegebox – ein Best Practice Beispiel
Ein Unternehmen, das sich ganz gezielt mit dem Thema Pflege auseinander gesetzt hat, ist die MERKUR Warenhandels AG. Hier hat man eine eigene „Pflegebox“ für betroffene Mitarbeiter_innen zusammengestellt. Diese enthält wichtige Informationen rund um das Thema Pflege und ist in allen Märkten für die Mitarbeiter_innen verfügbar. Die Maßnahme ist ein Ergebnis aus dem Audit berufundfamilie.
Zusätzlich bietet MERKUR allen Mitarbeiter_innen, die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beantragen den „Merkur Pflegebonus“. Betroffene Mitarbeiterkönnen zwei zusätzliche, bezahlte Sonderurlaubstage in Anspruch nehmen, um wichtige Amts- oder Behördenwege für Beantragung etc. zu erledigen. Der Antrag dafür ist gleich in de Pflegebox mit drin.
Viele weitere Möglichkeiten
Über dieses gute Beispiel hinaus gibt es für Unternehmen eine Menge weiterer Möglichkeiten, wie sie ihre pflegenden Mitarbeiter_innen unterstützen können. Hier einige davon:
Informationen in den internen Medien
Information, was zu tun ist, wo Hilfe zu bekommen ist und wie man dem Arbeitgeber als Betroffener begegnen soll, ist für pflegende Mitarbeiter_innen ungemein wichtig. Diese zentral und leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen – sei es im Intranet oder eigenen Broschüren – ist eine einfache Möglichkeit der Unterstützung.
Einsatz eines Pflegebeauftragten
Eine Person im Unternehmen zu definieren – etwa ein Betriebsratsmitglied – an das sich betroffenen Mitarbeiter_innen wenden können, um Hilfe zu erhalten, verringert die Hürden und hilft Betroffenen konkret.
Zusätzliche Freistellungen
Möglichkeiten für Behördenwege oder Arzttermine mit zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Freistellungen zu erhalten, kann betroffene Mitarbeiter_innen entlasten.
Finanzielle Unterstützungen
Um die zusätzliche finanzielle Belastung für Mitarbeiter_innen mit Pflegeaufgaben zu verringern, können auch finanzielle Unterstützungen, etwa in Form von Sonderprämien oder Übernahme von Kosten, geleistet werden. Zu beachten sind hier natürlich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.
Veranstaltungstipp
Vernetzungstreffen „Beruf & Pflege – wie die Pflege naher Angehöriger Unternehmen betrifft“
- 19. November 2014, 8.00 – 11.00
- MERKUR Akademie, Schwatoschgasse 3, 1110 Wien
- freier Einritt, begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erbeten
- Einladung, Informationen & Programm