Ab heute gilt’s -die neue Regelung der Bildungskarenz tritt in Kraft. Und ArbeitnehmerInnen steht noch eine weitere neue Option zur Verfügung: die Bildungsteilzeit. Hier unsere Zusammenfassung.
Bildungskarenz – tatsächlich ein Erfolgsmodell
Fast von Beginn an war die Bildungskarenz ein Erfolgsmodell. 2007 wurde sie eingeführt, zunächst nur sspärlich angenommen, hat sie sich dann im Zuge der Krise ab 2009 zum Renner entwickelt und vielfach wurden wirtschaftlich turbulente Zeiten auch mit Hilfe einer Bildungskarenz überbrückt. Im Jahr 2012 wurde an etwa 19.500 Menschen Weiterbildungsgeld ausgeschüttet – seit Jahren steigt diese Zahl an.
Die Schattenseite ist jedoch, dass zum einen die Bildungskarenz tendenziell von bereits eher höher gebildeten Menschen genutzt wird, was an sich nicht Ziel des Gesetzgebers war und zum anderen haben sich in den vergangenen Jahren auch die Missbräuche gehäuft.
Nun hat der Gesetzgeber reagiert und einige Neuerungen eingebracht, die wir hier kurz vorstellen möchten:
Ab heute: Bildungskarenz neu
Neu an der Bildungskarenz ist, dass man ab sofort vor allem bei Absolvierung eines Studium den Nachweis über einen Mindesterfolg in Form von 8 ECTS Punkten oder 4 Semesterwochenstunden erbringen muss. Das soll verhindern, dass nur für die bloße Inskription Weiterbildungsgeld von AMS kassiert wird.
Aber auch ArbeitnehmerInnen nach Karenz können nicht mehr direkt in Bildungskarenz gehen. Für sie gilt, dass sie wie alle anderen auch, mindestens sechs Monate davor gearbeitet haben müssen, um wieder Bildungskarenz zu beantragen.
An den restlichen Bestimmungen ändert sich nichts. Der Arbeitgeber muss weiter zustimmen, die Dauer ist zwischen zwei Monaten und einem Jahr festgelegt und es gebührt bei Genehmigung durch das AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldanspruchs.
Bildungsteilzeit als neue Alternative
Jene, die ihren Job nicht ganz aufgeben möchten, haben ab heute eine weitere neue Möglichkeit: die Bildungsteizeit. Ähnlich wie bei der Bildungskarenz kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber und nach Genehmigung des AMS die Arbeitszeit reduziert werden. Minimal um 25%, maximal aber um 50% darf die Arbeitszeit reduziert werden. Minimal 10 Stuiden pro Woche muss aber gearbeitet werden.
Dafür bekommt der/die ArbeitnehmerIn im Ausgleich ein aliquotes Weiterbildungsgeld. Die Bildungsteilzeit darf vier Monate bis zwei Jahre dauern. Und auch hier ist der Nachweis über zumindest 4 ETCS Punkte oder 2 Semesterwochenstunden bei Studierenden zu erbringen.
Fachkräftestipendium – Fachkräfte dringend gesucht
Für Fachkräfte, die dringend gesucht sind, besteht weiters die Möglichkeit des Fachkräftestipendiums. Welche Ausbildungen darunter zu verstehen sind, das legt das AMS in Richtlinien fest. Wird man aber in diesen Fächern ausgebildet, dann kann man sich über 795,- EUR monatliche Unterstützung freuen, zumal man davor in Summe mindestens 48 Monate gearbeitet hat.
Die neuen Regelungen in der Zusammenfassung
Bildungskarenz | Bildungsteilzeit | Sabbatical | |
Dauer | min. 2 Monatemax. ein Jahr | min. 4 Monatemax. 2 JahreVerkürzung der Normalarbeitszeit um min. 25% und maximal 50% | frei zu vereinbaren, einige KVs sehen Regelungen vor |
Anspruch | keiner – Vereinbarung | keiner – Vereinbarung | keiner – Vereinbarung |
Entgelt | Entfall des EntgeltsAnspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes | Entfall eines Teils des EntgeltsAnspruch auf Teilzeit-Weiterbildungsgeld in Höhe von EUR 228 bis EUR 456 | Je nach Variante Entfall eines Teil des Entgelts oder des vollen Entgelts oder Ansparen von Überstunden |
Kündigungsschutz | keinernur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungskarenz darf nicht gekündigt werden) | keinernur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungsteilzeit darf nicht gekündigt werden) | keiner |
Voraussetzungen | 20 Wochenstunden (16 Wochenstunden bei betreuungs-pflichtigen Kindern bis 7. Lebensjahr)bei Studium: 4 ECTS Punkte je Semestergrundsätzlich künftig zumindest mehr als eine geringfügige BeschäftigungDienstverhältnis bereits mind. 6 Monate | bei Studium: 2 ECTS Punkte je SemesterDienstverhältnis bereits mind. 6 Monate | keine |
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