Eine immer größer werdenen Anzahl an Unterrnehmen beschäftigt sich mit den Themen Telearbeit und Home Office und viele bieten derzeit bereits diese Möglichkeiten an. Dabei ist zu beobachten, dass oft Telearbeit aufgrund der technischen Möglichkeiten Einzug hält, jedoch nicht geregelt ist. Was ist eigentlich zu regeln? Was muss vereinbart werden? Die Unsicherheit bei der Einführung ist häufig groß. Der ÖAMTC ist einen anderen Weg gegangen und hat die Telearbeit auf arbeitsrechtlich solide Beine gestellt. Im Jänner 2013 wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung zur Telearbeit abgeschlossen und es gibt bereits erste Erfolge.
Wie soll die Telearbeit aussehen? – erst den Rahmen definieren
Beim ÖAMTC stand im Zentrum der Überlegungen die Frage, wie Telearbeit idealerweise im Betrieb aussehen soll und umgesetzt werden soll. Es mag simpel kingen, aber gerade beim Thema Telearbeit ist zu bemerken, dass in vielenUnternehmen solche Überlegungen nicht angestellt werden. Oft beginnen einige wenige mit Telearbeit, weil es sich aus den Gegebenheiten ergibt. Oder es entwickelt sich eine Art von Telearbeitskultur einfach aus der technischen Möglichkeit heraus, ohne dass der Rahmen dafür formal festgelegt ist.
Beim ÖAMTC hat man sich dazu mit dem Betriebsrat zusammengesetzt, um ein Regelwerk für Telearbeit zu erstellen, das Mitarbeitern und Führungskräften Orientierung gibt und gleichzeitig einen großen Spielraum in der Ausgestaltung zulässt.
Rechtlich ist in Österreich der Rahmen ein breiter – wir haben darauf in unserem Artikel „Telearbeit – woran Sie denken sollten, damit sie gelingt“ im November 2013 bereits hingewiesen. Genau dieser Umstand war es, der den ÖAMTC dazu bewogen hat, für sich die Eckpfeiler klar zu definieren.
„Uns ist es vor allem darum gegangen, dass wir Klarheit schaffen. Auch in dem Sinne, dass es Tätigkeiten gibt, die sich für Telearbeit eignen und andere wiederum nicht. Das muss allen klar sein und auch in den Prozess mit einfließen“ so Martin Efferdinger, Leiter des ÖAMTC-Personalmanagements.
Daher wurde festgelegt, dass die Teilnahme an Telearbeit auf freiwilliger Basis beider Seiten basiert, was einerseits bedeutet, dass jedenfalls die Führungskraft dem Ansinnen eines Mitarbeiters zustimmen muss, andererseits aber auch niemand zur Telearbeit gezwungen werden kann. Zu klären ist jeweils individuell, welche Tätigkeiten sich wie gut eignen, um sie dezentral zu erledigen.
Weitreichende Überlegungen
„Uns war wichtig, dass wir von Beginn an klare Spielregeln und Rahmenbedingungen haben, so dass sowohl die Mitarbeiter als auch deren Führungskräfte wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich für die Möglichkeit der Telearbeit entschließen“, so Efferdinger. „Vor allem aber sollte uns das auch vor eventuellen bösen Überraschungen im Nachhinein schützen.“
Auch zu den Fragestellungen des Kostenersatzes, etwa für Strom, oder aber den Einsatz der Arbeitsmittel wie Laptop und ähnliches hat man sich Gedanken gemacht und diese in der dbzgl. Betriebsvereinbarung festgehalten. So wurde vereinbart, dass der ÖAMTC den Mitarbeitern, die zu Hause arbeiten, die entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und einen kleinen Pauschalersatz für die Kosten, die zu Hause anfallen (z.B. Strom, Beleuchtung, Heizung, etc.) leistet. „Dies ist insofern wichtig, als es darüber leicht zu Diskussionen kommen kann. Wir haben diese Punkte daher von vornherein klargestellt.“, so der Leiter des Personalmanagements.
Das erste Jahr und erste gute Erfahrungen
Mit jedem Mitarbeiter, der dezentral arbeitet, wird beim ÖAMTC eine Einzelvereinbarung als Ergänzung zum Dienstvertrag geschlossen, die den individuellen Rahmen genau regelt. Im ersten Jahr haben 33 Mitarbeiter eine solche Vereinbarung abgeschlossen.
„Vor allem in unserem Notfall-Infoservice, wo wir eine 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleisten müssen, bringt uns eine Telearbeitsvereinbarung in Zukunft viele Vorteile. Sobald die Technik dazu erfolgreich getestet ist, können wir Mitarbeitern Anrufe nach Hause durchstellen. So können wir ihnen Wege ersparen, etwa in der Nacht oder zeitig am Morgen.“, so Efferdinger.
Nicht zuletzt war das Thema Telearbeit auch ein Bedarf, der im Rahmen des Audit berufundfamilie, an dem der ÖAMTC 2012 erstmalig teilgenommen hat, genannt wurde. Der Wunsch konnte mit einer umfangreichen Betriebsvereinbarung professionell umgesetzt werden und bietet den Mitarbeitern nun ein Mehr an Möglichkeiten, ihre Arbeit autonomer zu gestalten.
Auch Herr Efferdinger selbst ist nun ein Telearbeiter: „Ich arbeite einen Tag in der Woche von zu Hause aus. Ich möchte damit zeigen, dass es auch Führungskräften möglich ist, dies zu tun. Natürlich gelingt es mir nicht jede Woche den geplanten Telearbeitstag auch tatsächlich zu realisieren, aber mehrheitlich kann ich ihn gut nutzen“, so Efferdinger.
Durch das konzentrierte Bearbeiten des Themas Telearbeit ist es dem ÖAMTC gelungen, eine für ihn passende, professionelle und moderne Lösung zu erarbeiten. Telearbeit bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, nicht nur im Rahmen einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch, um Effizienz zum beiderseitigen Vorteil zu schaffen. Der rechtliche Rahmen gibt Unternehmen hier großen Gestaltungsspielraum. Sich dieses Themas aktiv anzunehmen, kann daher nur jedem Betrieb ans Herz gelegt werden.