Es ist viel Bewegung zu spüren in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die neue Release der GRI 4 Standards, die einen radikalen Wechsel bringen, stehen vor der Türe, die integrierte Berichterstattung wird heiß diskutiert und gestern, am 16.4.2013, hat nun auch die EU Kommission klar gemacht, wohin die Reise gehen soll. Sie fordert, dass große Unternehmen verstärkt ökologische und soziale Aspekte ihrer Arbeit veröffentlichen müssen.
Mehr Transparenz
In ihrem Abänderungsvorschlag zu den Bilanzrichtlinien (4. und 7. Modernisierungsrichtlinie) fordert die EU-Kommission konkret, dass Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen (das sind in der EU etwas mehr als 15.000 Unternehmen) künftig neben ihrer wirtschaftlichen Situation auch über ihre Geschäftspolitik, die Erfolge und die Risiken in Bezug auf mitarbeiterbezogene, ökologische und soziale Aspekte müssen. Dazu kommen Angaben zur Wahrung der Menschenrechte, zu Korruption und zur Vielfalt im Vorstand.
Erreichen will man damit vor allem mehr Transparenz gegenüber den Investoren, der Öffentlichkeit und den Kunden. Es geht hierbei nicht um einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht, sondern knappe zusätzliche Informationen, wie die Kommission betont. Damit soll der Zusatzaufwand begrenzt werden.
Report or Explain
Für die zusätzliche Veröffentlichung gilt aber das „report or explain“ Prinzip. Sind gewisse Angaben für eine Gesellschaft nicht relevant, dann muss sie darüber nicht berichten, sondern nur erklären, warum dieser Aspekt irrelevant ist.
Bereits jetzt können gemäß der 4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie Unternehmen entscheiden, ob sie gewisse Informationen, die ökologische, soziale und andere Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, veröffentlichen möchten. Davon machen aber nur rundd 10% der Großunternehmen Gebrauch. Aus diesem Grund haben einige EU Länder bereits jetzt strengere Vorschriften erlassen. Darunter etwa Groß Britannien, Schweden, Spanien, Dänemark oder Frankreich.
Aller Voraussicht nach ist aber nicht vor 2017 damit zu rechnen, dass die Forderung der EU-Kommission in lokales Recht einfließen wird.
Kritische Betrachtung
Es ist deutlich spürbar, dass der große Trend in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung eindeutig in Richtung einer integrierten Berichterstattung geht und somit Unternehmen künftig auch nicht-wirtschaftliche Belange publizieren müssen. Angesichts des immer größer werdenden Bewusstseins bei Komsumenten, Investoren und Kunden über die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten ist jeder Vorstoss in Richtung mehr Transparenz und Offenlegungspflicht nur zu begrüßen. Vor allem, wenn dadurch Investoren angeregt werden, vor allem in nachhaltige, saubere Unternehmen zu investieren, dann ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.
Kritisch ist anzumerken, dass der Spielraum, was als relevant zu berichten ist und was ausgeschlossen werden kann, nach dem vorliegenden Vorschlag noch sehr groß ist. Das kann dazu führen, dass die gewünschte Transparenz in eine ungewollte Intransparenz übergeht, nämlich dann, wenn alle Unternehmen etwas anderes berichten und zudem vor allem das berichten, was sie gut machen und andere kritische Themen und Aspekte unter den Teppich kehren. Allerdings gehen auch die GRI 4 Standards zunehmend in eine ähnliche Richtung (keine Application Levels mehr, sondern das was relevant ist, wird berichtet, dafür vollständig). Es ist also eine Gradwanderung zwischen Freiraum und Pflicht im Sinne der Einheitlichkeit, die sich schon lange im Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung abspielt.
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