Seitdem er im öffentlichen Dienst und bei Landesangstellten einiger Bundesländer möglich ist, wird er auch in zahlreichen Unternehmen diskutiert: Der Papamonat. Mitarbeitern, die Vater werden, die Möglichkeit zu geben, die ersten Wochen zu Hause mit dem neuen Familienmitglied zu verbringen – und das außerhalb des Urlaubs – ist nicht nur politischer Wille zur Familienförderung, sondern kann eine attraktive Maßnahme sein, um sich als Arbeitgeber in Sachen Beruf und Familie hervor zu tun. Und auch da, wo es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, kann ein solches Modell realisiert werden.
Pflicht oder Sozialleistung
Im öffentlichen Dienst, genauer gesagt bei Buindesbediensteten und Bediensteten einiger Länder (Wien, NÖ, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Tirol), ist der Papamonat –Fachbezeichnung „Väterfrühkarenz“ gesetzlich möglich. Dabei können Beamte gegen Entfall des Entgelts zwischen einer und vier Wochen –soferne keine gravierenden dienstlichen Gründe dagegensprechen – innerhalb der Schutzfrist der Mutter zu Hause bei Frau und Kind bleiben (wenn ein gemeinsamer Haushalt vorliegt). Im ersten Jahr der Einführung (2011) ist der Papamonat zwar nur von 228 Männern im Bundesdienst in Anspruch genommen worden, dennoch besteht auch unternehmensseitig Interesse an dieser Möglichkeit und sogar die Verpflichtung wird auf politischer Ebene heftig diskutiert.
Einige Branchen (zB Banken und Sparkassen) sind bereits auf den Zug aufgesprungen und haben die Väterfrühkarenz in ihrem Kollektivvertrag verankert. Auch dort ist eine Inanspruchnahme also möglich.
In allen anderen Unternehmen ist der Papamonat derzeit noch eine „freiwillige Sozialleistung“. Allerdings kann auch hier eine kurzzeitige Karenz vereinbart werden, die von ihrer Wirkungsweise ähnlich ist wie die Väterfrühkarenz. Für Unternehmen ergeben sich aber je nach Konstellation unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen:
Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst | Väterfrühkarenz laut Kollektivvertrag |
Vereinbarter Karenzurlaub (=Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung) |
||
Länger als ein Kalendermonat | Kürzer als ein Kalendermonat | |||
Personenkreis | Bedienstete des Bundes sowie einiger Bundesländer (dzt. Wien, NÖ, Burgenland, Stmk., OÖ, Tirol) | ArbeitnehmerInnen auf die KVs anzuwenden sind, die Väterfrühkarenz regeln (zB KV der Banken, Sparkassen) | Sämtliche ArbeitnehmerInnen | |
Rahmen-bedingungen | Voraussetzungen gem. §29o Vertragsbedienstetengesetz bzw. §75d Beamtendienstrechtsgesetz oder gleichartiger landesgesetzlicher Bestimmungen erfüllt | Voraussetzungen lt. jeweils anzuwendendem KV erfüllt | Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich, meist wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen | |
Pflichtversicherung | Besteht weiter (Sonderbestimmung §11b ASVG bzw. §7 Abs. 2 Z 2 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) | Endet mit dem Tag vor Beginn der Väterfrühkarenz | Endet mit dem Tag vor Beginn des verienbarten Karenzurlaubs | Besteht weiter |
Meldungen zur Sozialversicherung | Keine Abmeldung | Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Wiederanmeldung vor Arbeitsantritt bei Rückkehr | Keine Abmeldung | |
Abmeldegrund: „Karenz nach MSchG/VKG“ | Abmeldegrund: „Länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub“ | |||
Betriebliche Vorsorge (BV) | Keine Beitragsleistung | |||
BV-Zeit nicht unterbrochen | BV-Zeit nicht unterbrochen, wenn kürzer als ein Monat; unterbrochen, wenn länger als ein Monat | BV-Zeit unterbrochen | BV-Zeit nicht unterbrochen | |
Wer trägt die SV-Beiträge? | Dienstgeber | Keine Beitragsleistung | Dienstnehmer (Sonderbestimmungen) |
Quelle: WGKK
Achtung liebe Väter!
Vor allem bei einer individuell vereinbarten Karenz, die kürzer als einen Monat dauert, ist zu beachten, dass in diesem Fall die Pflichversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall- Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag) vom Dienstnehmer zu tragen sind.
Wenn diese länger als ein Monat andauert, dann endet die Pflichtversicherung. Wer dann versichert sein will, der kann dies selbst tun (Selbstversicherung) oder sich mitversichern lassen.
Auch bei Beamten geht mit der Väterfrühkarenz eine aliquotierung der Sonderzahlungen sowie des Urlaubsanspruchs einher.
Es geht auch noch anders
Dass es auch noch einen ganz anderen Weg gibt, zeigt das Unternehmen Microsoft. Bei dem Softwareriesen hat man sich dazu entschlossen, Jungvätern bis zu zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Das Unternehmen streicht damit seine Vorreiterrolle heraus. Die Argumentation – neben der, ein attraktiver Arbeitgeber sein zu wollen – ist einleuchtend: Laut Urlaubsgesetz hat der Urlaub der Erholung zu dienen. Dass Vater werden bei Gott keine Erholung ist, das wissen alle, die es erlebt haben und nachdem sich ohnehin alle werdenden Väter Urlaub nehmen, hat man sich zu diesem Schritt entschlossen. Und so ist Microsoft nicht nur wiederholt zu einem der attraktivsten Arbeitgeber gewählt worden, sondern trägt seit 2011 auch das Gütezeichen des Audit berufundfamilie.